Sektion XVII. Inschriften der Christen mit Konsulardatum

An der Stellwand werden Inschriften aus römischen Friedhöfen gezeigt, die Konsulardatierungen tragen (von 306-312 bis 530-533 n. Chr.). Diese wurden mit den Namen der beiden Konsuln angegeben, die jedes Jahr gewählt wurden (das konnten auch die Kaiser sein), und dann (ab dem IV. Jh. n. Chr.), in Unkenntnis der Namen der amtierenden Konsuln, mit der Erwähnung der beiden Konsuln (oder nur eines Konsuls) des vorherigen Jahres. Das kam in heidnischen Inschriften selten, in christlichen jedoch häufiger vor (vor allem im IV. Jahrhundert), die sie manchmal in die den Tag des Todes/der Bestattung betreffende Formel einfügten. Diese Formel wurde eingeleitet von Verben wie depositus, „zur letzten Ruhe gebettet“, oder vom Substantiv depositio, „Ruhelegung“, und war immer mit Tag und Monat versehen: das war für die Christen deshalb wichtig, weil es den dies natalis bezeichnete, den Tag, an dem der Verstorbene zum ewigen Leben geboren wird. Die datierten Inschriften sind ein zuverlässiges Vergleichselement für die Untersuchung der zahlreichen Epigraphen ohne Datierung.