
Akkreditierung Fremdenführer – 2026 Jahr
Aktualisiertes und vereinfachtes Verfahren
Wie vom Reglement zur Ausübung des Berufs des Fremdenführers in den Vatikanischen Museen vorgeschrieben, fordert die Direktion der Museen und der Kulturgüter alle Kandidaten, die gemäß gesetzlicher Vorschriften autorisiert sind, auf italienischem Territorium den Beruf des Fremdenführers auszuüben auf, die entsprechende Anfrage den entsprechenden Hinweisen gemäß einzureichen.
Sollte der Antrag angenommen werden, ist für die Erteilung oder Verlängerung der Akkreditierung eine Gebühr von 250,00 Euro zu entrichten.
Die Einreichfrist dauert ausschließlich von 1. September bis 30. November 2025. Anfragen, die nicht in der vorgeschriebenen Zeit eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Wer seine Anfrage zum ersten Mal einreicht, wird gebeten, formular „Mod. A” auszufüllen.
Wer bereits eine Akkreditierung besitzt und diese für das Jahr 2025 verlängern möchte, wird gebeten, formular „Mod. B” auszufüllen.
Die Verwendung eines falschen Formulars macht die Akkreditierung ungültig.