Grenzstein des Pomeriums von Kaiser Claudius

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Grenzstein des Pomeriums von Kaiser Claudius
Grenzstein des Pomeriums von Kaiser Claudius
Sektion I. Religion und Formen der Frömmigkeit

Nach der Eroberung Britanniens macht Kaiser Claudius, der mit den Titeln, politischen und religiösen Ämtern genannt wird, die ihm laut Verfassung zustanden (Oberster Priester des  römischen Staatskultes, Verteidiger des Volkes, Oberster Militärbefehlshaber, Konsul, Zensor, Vater des Vaterlandes), mit diesen und anderen, mit Seriennummern versehenen Grenzsteinen (wie 41,5 und 41,9) die Ausweitung der Grenzen des römischen Volkes geltend (auctis populi Romani finibus), indem er die heilige Grenze der Stadt Rom, das Pomerium, erweitert und absteckt: die heilige, der Stadtmauer entsprechende  Grenzlinie, die das Stadtgebiet vom Umland (ager) trennen sollte, um zwei auf religiöser, ziviler und militärischer Ebene getrennte Gebiete entstehen zu lassen. Die historischen und topographischen Implikationen der zunehmenden Ausweitung dieser Linie sind überaus komplex, weil die aus den schriftlichen Quellen hervorgehenden Daten nicht leicht miteinander in Einklang zu bringen sind.