Gründungsurkunde eines Familiengrabs mit Konsulardatum

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Gründungsurkunde eines Familiengrabs mit Konsulardatum
Gründungsurkunde eines Familiengrabs mit Konsulardatum
Sektion III. Regierungsinstitutionen in Rom und im Römischen Reich

Der Stifter des Grabes, zu dem die Platte gehört, Publius Aelius Iobacchus, ein freigelassener Sklave Kaiser Hadrians, macht interessante Angaben zu dem Grab: 1) für wen es bestimmt ist: ihn selbst, Yacinthus, im Haus geborener Sklave (verna), die Kinder, die freigelassenen Sklaven und deren Nachkommen; 2) die Dimensionen nach dem Fußmaß (pedatura): 30 (8,87m) sowohl vor dem Epigraph als auch der Fassade; 100 (29,57m) bis zum Umland; 3) die Beanspruchung gewöhnlicher antiker Normen des Privatrechts, die dann in ein öffentliches Gesetz einfließen konnten: a) freier Zugang zu dem Grab und Bewegungsfreiheit in dem dieses umgebenden Bereich, b) Nutzung des Brunnens, des Ofens und des Holzschuppens für die religiösen Zeremonien des Totenkults. Der Stifter verfügt auch, dass das Gebäude in der Familie bleibt und nicht von Fremden geerbt werden kann, was die Kontinuität des Kults garantieren soll. Er schließt mit dem Wunsch, das Grab möge von in böser Absicht verursachtem Schaden verschont bleiben. Die Datierung ergibt sich aus dem erwähnten Konsul-Paar.