Platte eines Familiengrabs mit Auflagen

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Platte eines Familiengrabs mit Auflagen
Platte eines Familiengrabs mit Auflagen
Sektion VIII. Familiäre und soziale Beziehungen

Claudia Veneria ließ auf einem ihrer Grundstücke an einer uns unbekannten Straße zu Lebzeiten ein Grab (monumentum) errichten, das von einer Steinmauer (maceria) umgeben war, zu der ein Garten (hortus) mit einer Herberge (meritoria) und Stall (stabulum) für vorbeikommende Reisende gehörten. Das Grab war für ihren Sohn Narcissianus bestimmt, für ihre freigelassenen Sklaven (liberti) und die ihres Sohnes, mit der Auflage, dass es von niemandem verkauft werden dürfe, sondern dass alle, für die es bestimmt war und deren Nachkommen die Eigentümer des Grabes bleiben und es oft besuchen sollten, damit es im Besitz der Familie und ihrer Lieben bliebe. Diese im Altertum gemeinhin übliche Klausel zielte nicht nur darauf ab, das Gedächtnis der Verstorbenen lebendig zu halten und die Pflege des Grabes zu gewährleisten, sondern auch die Fortführung der Herberge als Einnahmequelle. Was in den letzten beiden eingravierten Zeilen steht, ist unmöglich zu entziffern.